Mautstraßen in Liechtenstein? Wie kaufe ich eine Vignette in Liechtenstein? Bußgelder in Liechtenstein? Parken in Liechtenstein? Autostrada in Liechtenstein? Mauttunnel in Liechtenstein? Mautbrücken in Liechtenstein? Fähren in Liechtenstein? Antworten auf all diese Fragen haben wir in diesem Artikel für Sie gesammelt.

Das Straßennetz Liechtensteins besteht aus rund 120 km Straßen, die zum Zuständigkeitsbereich des Landes gehören. Darüber hinaus unterhalten die elf Gemeinden Liechtensteins rund 260 km Straßen, die täglich nicht nur von lokalen Fahrzeugen, sondern auch von zahlreichen Passagieren und Besuchern aus Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern genutzt werden. Allerdings ist die Verkehrsintensität nur auf den Hauptstraßen und zu den Hauptverkehrszeiten zu Beginn und am Ende des Arbeitstages hoch.

Mautstraßen in Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es keine Maut.

Liechtenstein-Straßenkarte

Liechtenstein-Straßenkarte

Wichtigste Verkehrsregeln Liechtensteins

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Liechtenstein

Standardgeschwindigkeitsbegrenzungen in Liechtenstein (sofern auf den Schildern nicht anders angegeben). Autos:

  • in der Siedlung – 50 km/h
  • außerhalb der Siedlung – 80 km/h

Autos mit Anhänger:

  • in der Siedlung – 50 km/h
  • außerhalb der Siedlung – 80 km/h

Alkohol

Maximal zulässiger Blutalkoholspiegel in Liechtenstein  0,8 ‰  .

Gedimmtes Licht

In Liechtenstein ist die Verwendung von Abblendlicht Pflicht.

Bei guten Licht- und Sichtverhältnissen ist der Einsatz von „Tagfahrlicht“ ausreichend.

Ab Februar 2011 müssen alle innerhalb der EU typgenehmigten Fahrzeuge serienmäßig mit sogenannten „Tagfahrlichtern“ ausgestattet sein. Der Einsatz dieses Tagfahrlichts ist als Alternative zum Abblendlicht bei ausreichend guten Licht- und Sichtverhältnissen zulässig. Bei schlechtem Wetter oder in der Dämmerung im Ausland sollten Sie zusätzlich das Abblendlicht der Scheinwerfer nutzen.

Transport von Kindern in Liechtenstein

In Liechtenstein benötigen Kinder unter 14 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße einen Kindersitz, der dem Gewicht und der Körpergröße des Kindes entspricht. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem dem Verkehr zugewandten Kindersitz transportiert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Sicherheitsgurt

In Liechtenstein besteht  für Beifahrer und Fondpassagiere Anschnallpflicht   .

Telefonieren

Es ist in Liechtenstein verboten, ein Telefongerät zu benutzen, das nicht mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet ist, die das Freisprechen während der Fahrt ermöglicht.

Nützliche Informationen

Für Winterreifen gibt es in Liechtenstein keine generelle Pflicht. Bei winterlichen Witterungsbedingungen wird jedoch die Verwendung von Winterreifen dringend empfohlen. Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden.

Treibstoffpreise in Liechtenstein

In Liechtenstein sind bleifreies Benzin (95 und 98) und Diesel erhältlich. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Gastankstellen (LPG).

Die Benzinpreise sind die gleichen wie in der benachbarten Schweiz.

Durchschnittspreise für alle Kraftstoffarten per 04.12.2023:

  • Bleifrei 95 – CHF 1.790 (€ 1.878)
  • Bleifrei 98 – CHF 1.900 (€ 1.994)
  • Diesel – CHF 1.960 (€ 2.057)
  • Flüssiggas – CHF 0.900 (€ 0,944)

Notrufnummern in Liechtenstein

  • Feuerwehr – 118
  • Polizei – 117
  • Krankenwagen – 144
  • Unfallhilfe – 140 (  „Autohilfe“  )
  • Informationen zu Teilnehmernummern – 111
  • Informationen zum Straßenzustand – 120 oder 163

Pflichtausrüstung

Ausstattung, die   in Liechtenstein in Ihrem Auto sein muss :

  • Not-Aus-Schild

Empfohlene Ausrüstung und weitere Vorschriften in Liechtenstein

Der Einsatz von Radarwarnern ist verboten.