ETIAS auf den Punkt gebracht

Die ETIAS-Reisegenehmigung ist eine Einreisevoraussetzung für visumfreie Staatsangehörige, die in eines dieser 30 europäischen Länder reisen. Es ist mit dem Reisepass eines Reisenden verknüpft. Die Gültigkeit beträgt bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, benötigen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung.

Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie für kurzfristige Aufenthalte beliebig oft in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen – normalerweise für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Es ist jedoch keine Eintrittsgarantie. Bei Ihrer Ankunft wird ein Grenzschutzbeamter Sie bitten, Ihren Reisepass und andere Dokumente vorzulegen und zu überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen.

Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung

Sie können das Antragsformular entweder über diese offizielle ETIAS-Website oder die mobile ETIAS-Anwendung ausfüllen. Die Beantragung der ETIAS-Reisegenehmigung kostet 7 EUR, einige Reisende sind jedoch von der Zahlung dieser Gebühr befreit.

Bearbeitung Ihres ETIAS-Antrags

Die meisten Anträge werden innerhalb von Minuten bearbeitet.

Es ist jedoch möglich, dass die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauert. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von vier Tagen einen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass sich diese Frist um bis zu 14 Tage verlängern kann, wenn Sie um die Bereitstellung zusätzlicher Informationen oder Unterlagen gebeten werden, bzw. um bis zu 30 Tage, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Sobald Sie sich beworben haben

Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der Einreichung Ihres Antrags, die Ihre eindeutige ETIAS-Antragsnummer enthält. Bewahren Sie diese Nummer unbedingt zur späteren Bezugnahme auf.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail, die Sie über den Ausgang informiert.

Wenn Sie Ihre ETIAS-Reisegenehmigung erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Name, Ihre Passnummer und andere Informationen korrekt sind. Bei einem Fehler wird Ihnen der Grenzübertritt nicht gestattet. Weitere Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Ihnen bei Ihrer Bewerbung ein Fehler unterlaufen ist, finden Sie  hier .

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie in der E-Mail eine Begründung für die Entscheidung. Es enthält auch Informationen darüber,  wie Sie Rechtsmittel einlegen können , Einzelheiten zur zuständigen Behörde sowie die jeweilige Rechtsmittelfrist.

Gültigkeitsdauer Ihres ETIAS

Ihre ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang gültig oder bis das von Ihnen in Ihrem Antrag verwendete Reisedokument abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt.

Es gilt für kurzfristige Aufenthalte: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt Sie zum Aufenthalt in den europäischen Ländern, in denen ETIAS erforderlich ist, für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Sie müssen während Ihres gesamten Aufenthalts im Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung sein. Sie können jederzeit gehen und zurückkehren, solange Sie diese Frist einhalten.

Bei der Ankunft an der Grenze

Da Ihre ETIAS-Reisegenehmigung mit Ihrem Reisedokument verknüpft ist, stellen Sie sicher, dass Sie dasselbe Dokument mit sich führen, das Sie in Ihrem ETIAS-Antrag verwendet haben. Andernfalls ist es Ihnen nicht gestattet, Ihren Flug, Bus oder Schiff zu besteigen oder in eines der europäischen Länder einzureisen, in denen ETIAS vorgeschrieben ist.

Der Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung garantiert kein automatisches Einreiserecht. Bei Ihrer Ankunft an der Grenze überprüfen Grenzschutzbeamte, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen. Den Reisenden, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, wird die Einreise verweigert.

Ihre ETIAS-Checkliste

  • Beantragen Sie rechtzeitig eine ETIAS-Reisegenehmigung – bevor Sie Ihr Ticket kaufen oder Ihre Unterkunft buchen
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Passdaten mit denen in Ihrer ETIAS-Genehmigung übereinstimmen – wenn diese nicht übereinstimmen, wird Ihnen das Einsteigen und die Einreise an der Grenze verweigert
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre ETIAS-Reisegenehmigung noch gültig ist
  • Prüfen Sie, wie lange Sie in den europäischen Ländern bleiben können, in denen ETIAS erforderlich ist
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass nach Ihrer geplanten Ausreise aus den europäischen Ländern, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, drei Monate lang gültig ist. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert (es gelten Ausnahmen).

Europäische Länder, die ETIAS benötigen

Diese 30 europäischen Länder verlangen von visumfreien Reisenden eine ETIAS-Reisegenehmigung.

Wer braucht eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Staatsangehörige eines  dieser von der Visumpflicht befreiten  Länder müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Wann muss eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit beantragt werden?

Sie können eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit beantragen, wenn Sie  die beiden  folgenden Bedingungen erfüllen:

1) Sie müssen aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung wichtiger Verpflichtungen reisen

2) Sie gehen davon aus, dass Ihr ETIAS-Antrag möglicherweise nicht angenommen wird oder Ihre Genehmigung bereits abgelehnt, annulliert oder widerrufen wurde.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit liegt ausschließlich bei den Behörden der Länder, die ETIAS benötigen. Einige Beispiele für die Umstände, die sie bei der Prüfung eines solchen Antrags berücksichtigen können, sind:

  • lebensbedrohliche Erkrankung des Antragstellers oder naher Angehöriger
  • der Wunsch des Antragstellers, an der Beerdigung seines aufsteigenden oder absteigenden Familienmitglieds teilzunehmen
  • dringende medizinische Fälle
  • Teilnahme an Regierungskonferenzen
  • eine Verpflichtung, vor Gericht zu erscheinen
  • Gewährung von Transitrechten mit vorübergehendem Aufenthalt

Was erlaubt Ihnen eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit?

Im Gegensatz zu einer Standard-ETIAS-Reisegenehmigung können Sie mit einer ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit  nicht  in alle 30 europäischen Länder reisen, in denen ETIAS erforderlich ist, sondern nur in diejenigen, die in Ihrer Reisegenehmigung ausdrücklich definiert sind.

Die Dauer einer ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit wird von den nationalen Behörden festgelegt und kann bis zu maximal 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise in das Land betragen, für das sie ausgestellt wurde. Sie können es für mehrere Einträge verwenden.

So beantragen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit

Sie können ein ETIAS mit begrenzter Gültigkeit beantragen, nachdem Sie einen Antrag auf eine ETIAS-Reisegenehmigung gestellt haben. In Ihrem Antrag müssen Sie die Gründe für Ihren Antrag angeben – aus humanitären Gründen oder aufgrund wichtiger Verpflichtungen – und die Länder angeben, in die Sie reisen müssen.

Die Behörden des Landes, in das Sie reisen möchten, können Sie auffordern, zusätzliche Informationen oder Unterlagen bereitzustellen, bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann.

Was passiert als nächstes

Sie erhalten eine E-Mail, die Sie über den Ausgang Ihrer Anfrage informiert.

Wenn Ihnen eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit erteilt wird, werden in der E-Mail das Start- und Enddatum der Genehmigung sowie die Länder angegeben, in die Sie reisen dürfen.

Bitte beachten Sie, dass eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit Ihnen nur die Einreise in das Hoheitsgebiet der spezifischen Länder ermöglicht, für die sie ausgestellt wurde.

Ihre ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit erlischt, wenn Ihnen eine neue ETIAS-Reisegenehmigung ausgestellt wird, die für alle europäischen Länder gültig ist, in denen ETIAS erforderlich ist.

Anmeldegebühr

Zur Begleichung der Gebühr in Höhe von 7 EUR benötigen Sie eine Zahlungskarte. Für die Bezahlung der Gebühr stehen Ihnen verschiedene Online-Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bewerber, die unter 18 oder über 70 Jahre alt sind, sind von dieser Zahlung befreit. Ausgenommen sind auch Familienangehörige von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürgern, die das Recht haben, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen.

Informationen zur ETIAS-Reisegenehmigung

Wann tritt ETIAS in Kraft?

Es wird erwartet, dass das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) im Jahr 2024 betriebsbereit sein wird.

Wer sollte eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen?

Grundsätzlich benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung, wenn Sie alle folgenden Kriterien erfüllen:

Einige Reisende sind möglicherweise von der Anforderung einer ETIAS-Reisegenehmigung befreit. Lesen Sie daher bitte die Abschnitte darüber,  wer einen Antrag stellen sollte, und Ausnahmen, bevor Sie  den Antrag ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass einige visumpflichtige Reisende möglicherweise auch eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen –   weitere Informationen finden Sie hier EN ••• .

Ist die ETIAS-Reisegenehmigung gleichbedeutend mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum?

Nein. Mit der Reisegenehmigung dürfen Sie nur für einen kurzfristigen Aufenthalt in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder einreisen und sich dort aufhalten, die ETIAS erfordern  .

Es berechtigt Sie auch nicht dazu, in diesen Ländern langfristig zu studieren oder zu arbeiten. Wenn Sie planen, sich für einen längeren Zeitraum in einem europäischen Land aufzuhalten, in dem ETIAS erforderlich ist, benötigen Sie höchstwahrscheinlich ein Langzeitvisum.

Reisende mit einem gültigen Visum benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung.

Ich komme aus einem visumfreien Land und möchte in Europa studieren. Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Wenn Sie länger als 90 Tage zum Studium nach Europa kommen möchten, benötigen Sie ein Studentenvisum. Für kürzere Studiengänge können Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das Konsulat des Landes, in dem Sie studieren möchten.

Ich komme aus einem von der Visumpflicht befreiten Land und möchte in Europa arbeiten. Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Nein, wenn Sie in einem der europäischen Länder arbeiten möchten, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen. Wenn Sie jedoch nur zur Teilnahme an einer Geschäftskonferenz oder einem Meeting reisen, können Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das Konsulat des Landes, in dem Sie arbeiten möchten.

Ich komme aus einem visumfreien Land. Wird mir die Einreise verweigert, wenn ich keine gültige ETIAS-Reisegenehmigung habe?

Ja. Sofern Sie nicht unter  eine der Ausnahmen fallen , benötigen Sie für die Einreise in eines der europäischen Länder, in denen ETIAS erforderlich ist, eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung. Reisenden ohne diese Genehmigung wird die Einreise an der Grenze verweigert.

Kann mir die Einreise verweigert werden, wenn ich ein gültiges ETIAS in der Hand habe?

Der Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt Sie nicht automatisch zur Einreise in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder, die ETIAS benötigen. Alle an der Grenze ankommenden Reisenden unterliegen weiterhin Grenzkontrollen und die Grenzschutzbeamten verweigern denjenigen die Einreise, die die  Einreisebedingungen nicht erfüllen .

Muss ich jedes Mal eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, wenn ich in die europäischen Länder reise, die ETIAS erfordern?

Nein. Ihre ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt. Sie können so oft abreisen und zurückkehren, wie Sie möchten, solange Sie die Gesamtbeschränkung Ihres zulässigen Aufenthalts einhalten.

Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung

Wie bewerbe ich mich?

Sie können eine ETIAS-Reisegenehmigung selbst beantragen, indem Sie einen Antrag ausfüllen und einreichen, oder Sie können  jemand anderen damit beauftragen , dies für Sie zu tun, z. B. einen Freund, ein Familienmitglied oder einen kommerziellen Vermittler wie ein Reisebüro. Sie benötigen ein gültiges Reisedokument und zahlen eine Anmeldegebühr von 7 EUR.

Weitere Informationen zu Reisedokumenten, die für die Beantragung von ETIAS verwendet werden können, finden Sie in den folgenden Fragen.

Wann sollte ich mich bewerben?

Wir empfehlen Ihnen dringend, die ETIAS-Reisegenehmigung einzuholen, bevor Sie Ihre Tickets kaufen und Ihre Hotels buchen.  Die meisten Anträge werden innerhalb von Minuten, spätestens jedoch innerhalb von 96 Stunden bearbeitet. Einige Antragsteller werden jedoch möglicherweise aufgefordert, zusätzliche Informationen oder Unterlagen bereitzustellen oder an einem Gespräch mit den nationalen Behörden teilzunehmen, was bis zu 30 weitere Tage dauern kann.

Mit welchen Reisedokumenten kann ich ETIAS beantragen?

Sie benötigen ein Reisedokument, das von den europäischen Ländern anerkannt wird, die ETIAS benötigen. Bitte prüfen Sie  hier oder  hier  , ob Ihr Reisedokument von den Ländern, in die Sie reisen möchten, anerkannt wird.

Ihr Reisedokument sollte noch mehr als drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Hoheitsgebiet der europäischen ETIAS-pflichtigen Länder gültig sein und nicht älter als 10 Jahre sein. Diese Anforderung gilt nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern oder von Nicht-EU-Bürgern, die das Recht haben, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen.

 Weitere Informationen darüber, welche Art von Reisepass oder Reisedokument Sie für die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung benötigen, finden Sie  hier .

Mein Reisedokument läuft in weniger als drei Monaten ab – kann ich mich trotzdem bewerben und reisen?

Wir raten Ihnen davon ab, mit einem Dokument zu reisen, dessen Gültigkeit bald abläuft.

Es ist zwar möglich, eine ETIAS-Reisegenehmigung mit einem Reisedokument zu beantragen, das ab dem Datum der Antragstellung weniger als drei Monate gültig ist, Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert wird, es sei denn, Sie verfügen über sehr gute Einreisebestimmungen Gründe für die Annahme (z. B. humanitäre Gründe).

Diese Anforderung gilt nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern oder von Nicht-EU-Bürgern, die das Recht haben, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen.

Mein Reisedokument wird nicht von allen europäischen Ländern anerkannt, die ETIAS verlangen. Kann ich trotzdem ETIAS beantragen und reisen?

Sie können eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, dürfen jedoch nur in die europäischen Länder einreisen und sich dort aufhalten, die ETIAS erfordern und Ihr Reisedokument anerkennen.

Border authorities may exceptionally allow you to enter a country that does not recognise your travel document in a justified case of emergency, humanitarian grounds, national interest or because of important obligations.

If you are unsure whether your travel document entitles you to cross the orders of any of the European countries requiring ETIAS (and to apply for an ETIAS travel authorisation), you can check the lists the European Commission has published here  and here

What information will I be asked to provide in my application?

You will be asked to provide the following information:

  • Personal information including your name(s), date and place of birth, sex, nationalities, home address, email address and phone number(s);
  • Your parents’ first name(s);
  • Travel document details;
  • Ihr Bildungsniveau und Ihr aktueller Beruf;
  • Das Land Ihres ersten geplanten Aufenthalts und die Adresse Ihres Zielortes;
  • Einzelheiten zu früheren strafrechtlichen Verurteilungen, früheren Reisen in Kriegs- oder Konfliktgebiete und ob kürzlich gegen Sie eine Rückkehrentscheidung ergangen ist.

Darüber hinaus werden Reisende, die erklären, dass sie einen Familienangehörigen haben, der Staatsbürger eines europäischen Landes ist, das ETIAS benötigt, oder ein Drittstaatsangehöriger ist, der gemäß EU-Recht das Recht hat, sich in der gesamten EU frei zu bewegen, um Angaben gebeten Informationen zu Folgendem:

  • die persönlichen Daten des Familienmitglieds, mit dem es familiäre Bindungen hat;
  • eine Angabe ihrer familiären Bindungen zu diesem Familienmitglied.

Wenn jemand den Antrag in Ihrem Namen einreicht, muss diese Person ihren Nachnamen, Vornamen, den Namen und die Kontaktdaten der Organisation oder Firma (falls zutreffend) sowie Informationen über ihre Beziehung zu Ihnen angeben eine Bestätigung, dass diese Person und Sie die Vollmachtserklärung unterzeichnet haben

Ist eine Bewerbung ohne bestätigte Reisepläne möglich?

Wenn Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, müssen Sie das erste Land angeben, in dem Sie sich aufhalten möchten. Diese Informationen werden zur Bearbeitung Ihres Antrags verwendet. Sobald Sie jedoch Ihre Reisegenehmigung in der Hand haben, können Sie Ihre Pläne ändern und in jedes dieser 30 europäischen Länder reisen .

Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?

Das Ausfüllen des Antrags geht schnell und einfach. Die meisten Antragsteller erhalten ihre ETIAS-Reisegenehmigung innerhalb von Minuten, in einigen Fällen kann der Vorgang jedoch bis zu 30 Tage dauern. Deshalb sollten Sie den Antrag rechtzeitig vor Ihrer Reise stellen, um Komplikationen zu vermeiden.

Werde ich über das Ergebnis meiner Bewerbung informiert?

Ja, Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde. Wenn Sie eine solche E-Mail nicht sehen, überprüfen Sie bitte den Junk-Ordner der E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Bewerbungsformular angegeben haben – einige Filter blockieren möglicherweise automatisierte E-Mails.

Ich habe meine ETIAS-Reisegenehmigung nicht sofort erhalten. Was könnte der Grund sein?

In einigen Fällen kann die Bearbeitung von ETIAS-Anträgen länger dauern. Innerhalb von 96 Stunden erhalten Sie eine Antwort darüber, ob Ihre ETIAS-Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wurde oder ob Sie zusätzliche Informationen oder Unterlagen vorlegen müssen. Im letzteren Fall haben Sie für die Bereitstellung weitere 10 Tage Zeit.

Wenn die von Ihnen bereitgestellten zusätzlichen Informationen/Dokumente ausreichend sind, werden Sie innerhalb von 96 Stunden nach deren Einreichung darüber informiert, ob Ihre Reisegenehmigung erteilt wurde oder nicht.

Sollte dies nicht ausreichen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das entweder im nächstgelegenen Konsulat Ihres Wohnortes oder online stattfindet. Die Einzelheiten stimmen Sie direkt mit dem zuständigen Konsulat ab. Die Entscheidung über Ihre Bewerbung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorstellungsgespräch.

Kann ich meine Familienangehörigen in meine Bewerbung einbeziehen?

Nein. Die ETIAS-Reisegenehmigung wird nur einer Person ausgestellt und ist an deren Reisedokument gebunden. Andere Personen, einschließlich Familienangehörige, müssen über eine eigene ETIAS-Reisegenehmigung verfügen.

Kann ich eine Gruppenbewerbung einreichen?

Nein. Es können nur Einzelanträge eingereicht werden, die mit dem Reisedokument des einzelnen Antragstellers verknüpft sind.

In welchen Sprachen ist das Antragsformular verfügbar?

Das Antragsformular ist in allen 24 offiziellen EU-Sprachen verfügbar: Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch. Allerdings können Sie den Antrag nur in lateinischer Schrift ausfüllen.

Worauf sollte ich beim Ausfüllen meiner Bewerbung besonders achten?

Sie sollten darauf achten, häufige Fehler wie die Verwendung der Zahl „0“ anstelle des Buchstabens „O“ oder umgekehrt beim Ausfüllen Ihrer Reisedokumentnummer zu vermeiden. Es ist sehr wichtig, auf solche Angaben besonders zu achten, da die ETIAS-Reisegenehmigung mit der Nummer Ihres Reisedokuments verknüpft ist: Wenn die Nummern nicht übereinstimmen, wird Ihnen das Einsteigen und die Einreise an der Grenze verweigert.

Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie eine E-Mail-Adresse angeben, auf die Sie persönlich Zugriff haben. Diese E-Mail-Adresse wird für die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrer Reisegenehmigung verwendet.

Kann ich meinen Bewerbungsentwurf speichern und später fortfahren?

Ja. Das System ermöglicht es Ihnen, einen Antrag zu starten und ihn später abzuschließen. Ihr Bewerbungsentwurf wird 48 Stunden lang gespeichert. Danach wird es automatisch gelöscht und Sie müssen eine neue Anwendung starten.

Kann ich meinen ETIAS-Antrag überprüfen, bevor ich ihn einreiche?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, eine Kopie Ihrer Bewerbung anzusehen und herunterzuladen, bevor Sie sie absenden.

Ich habe Probleme beim Ausfüllen meines ETIAS-Antrags und kann die Antwort auf dieser Website nicht finden. Was soll ich machen?

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Bewerbung haben, können Sie über das Supportanfrageformular, das Sie auf dem Bewerbungsformular finden, Unterstützung anfordern.

Bewerbung mit Unterstützung Dritter

Ist es möglich, eine ETIAS-Reisegenehmigung im Namen einer anderen Person zu beantragen?

Ja. Es ist möglich, dass eine andere Person (z. B. ein Freund, ein Familienmitglied usw.) oder ein gewerblicher Vermittler (z. B. ein Reisebüro) in Ihrem Namen einen Antrag stellt, sofern Sie diese Person dazu ermächtigt haben. Sie müssen beide eine  Vollmachtserklärung unterzeichnen

Ich sehe, dass es auch andere Websites gibt, die die Möglichkeit bieten, eine ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Ist es sicher, eines davon zu verwenden?

Dies ist die einzige offizielle Website der Europäischen Union, auf der Sie Anträge auf ETIAS-Reisegenehmigungen direkt und unter Einhaltung strengster Datenschutzstandards stellen können. Jede andere Website, die Vermittlungsdienste anbietet, erfasst Ihre Daten und nutzt die offizielle ETIAS-Website, um den Antrag in Ihrem Namen einzureichen. Für diese Websites können auch zusätzliche Gebühren von Ihnen verlangt werden. Bevor Sie sich für die Nutzung der Dienste von Vermittlungswebsites entscheiden, stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Qualität der Dienste, die zusätzlichen Gebühren und den Schutz Ihrer Daten informieren.

Was muss ich bei der Inanspruchnahme der Dienste gewerblicher Vermittler beachten?

Die direkte Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung kostet 7 EUR. Eine darüber hinausgehende Gebühr geht an den Vermittlungsdienstleister. Wir raten Ihnen, vorsichtig zu sein, an wen Sie Zahlungen leisten oder an wen Sie Ihre persönlichen Daten weitergeben.

Sowohl Sie als auch der Handelsvermittler müssen eine  Vollmachtserklärung unterzeichnen

Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich Zugriff auf das in Ihrer Bewerbung angegebene E-Mail-Konto haben. Es wird für die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrem Antrag und Ihrer Reisegenehmigung verwendet. Sobald Ihre Bewerbung eingereicht wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Einreichung und Ihrer eindeutigen Bewerbungsnummer.

Weitere Informationen dazu, worauf Sie achten sollten, finden Sie  hier EN ••• .

Informationen aktualisieren

Was soll ich tun, wenn ich bei meinem ETIAS-Antrag einen Fehler gemacht habe?

Da Sie für die Authentizität und Richtigkeit der in Ihrem Antrag enthaltenen Informationen verantwortlich sind, seien Sie beim Ausfüllen vorsichtig: Fehler können zur Ablehnung, zum Widerruf oder zur Annullierung Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung führen. Es kann auch sein, dass Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert wird. Bitte überprüfen Sie Ihr Bewerbungsformular sorgfältig und korrigieren Sie etwaige Fehler,  bevor Sie es absenden .

Wenn Sie nach dem Absenden feststellen, dass Ihnen im Antrag ein Fehler unterlaufen ist:

Der schnellste und bequemste Weg für Sie ist die Beantragung einer neuen ETIAS-Reisegenehmigung – die Verwendung der Daten aus Ihrem alten Antrag und die Korrektur des Fehlers ist die einfachste Möglichkeit. Diese Methode sollten Sie auch nutzen, wenn Sie wesentliche Änderungen an den Daten in Ihrem Antrag vornehmen müssen, z. B. um die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse zu ändern, wenn Sie die falsche Nationalität angegeben haben, wenn sich Ihre Passnummer oder Ihr Name geändert hat.

Wenn der Fehler geringfügig ist, beispielsweise ein kleiner Tippfehler, besteht eine weitere Möglichkeit darin, eine Korrektur anzufordern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu 30 Tage dauern kann.

Ich habe meinen Namen/Nachnamen/Geschlecht oder meine Nationalität geändert – muss ich eine neue Reisegenehmigung beantragen?

Mit dem Reisedokument ist eine ETIAS-Reisegenehmigung verknüpft. Wenn Sie Ihr Reisedokument geändert haben, um die Änderung Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geschlechts oder Ihrer Nationalität widerzuspiegeln, müssen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Ich habe meinen Reisepass geändert – muss ich eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen?

Mit dem Reisedokument ist eine ETIAS-Reisegenehmigung verknüpft. Sie müssen eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, wenn Sie Ihr Reisedokument aus irgendeinem Grund geändert haben.

Ich befinde mich im Hoheitsgebiet eines der Länder, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, und habe meinen Reisepass verloren/mein Reisepass wurde gestohlen. Muss ich ein neues ETIAS beantragen?

Sie sollten den Verlust/Diebstahl Ihres Reisepasses der örtlichen Polizei melden. Ihre ETIAS-Reisegenehmigung wird storniert. Sie sollten sich auch an das Konsulat Ihres Landes wenden und dort die Ausstellung eines neuen Reisedokuments (z. B. Reisepass, Notfallreisedokument oder Laissez-Passer) beantragen.

Sobald Sie Ihr neues Reisedokument erhalten haben, müssen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung mit den Einzelheiten des neuen Reisedokuments beantragen.

Was passiert, wenn ich den Zugriff auf die E-Mail-Adresse verliere, die ich in meinem ETIAS-Antrag verwendet habe?

Wenn Sie keinen Zugriff auf Ihre E-Mail haben, hat dies keinen Einfluss auf Ihre ETIAS-Reisegenehmigung und Sie können trotzdem in die EU reisen. Dies bedeutet jedoch, dass Sie die Gültigkeit nicht überprüfen und keine Benachrichtigungen über einen möglichen Widerruf oder eine mögliche Annullierung erhalten können.

Aus diesem Grund wird empfohlen, dass Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung mit einer E-Mail-Adresse beantragen, auf die Sie zugreifen können, um Komplikationen auf Ihrer Reise zu vermeiden.

Ausnahmen und Sonderfälle

Ich muss dringend in eines der europäischen Länder reisen, in denen ETIAS erforderlich ist – was soll ich tun?

Auch wenn Sie dringend reisen müssen, benötigen Sie dennoch eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung. Obwohl es immer empfehlenswert ist, sich rechtzeitig im Voraus zu bewerben, werden die meisten Bewerbungen innerhalb von Minuten bearbeitet, sodass es wahrscheinlich ist, dass Last-Minute-Anträge rechtzeitig bearbeitet werden.

Mein Antrag auf eine ETIAS-Reisegenehmigung wurde abgelehnt, aber ich muss aus medizinischen Gründen in ein europäisches Land reisen, um an einer Beerdigung teilzunehmen / vor Gericht zu erscheinen. Was soll ich machen?

In solchen Fällen können Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie  hier EN ••• .

Ich bin Flüchtling oder Staatenloser – benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung, um in die europäischen Länder zu reisen, die ETIAS benötigen?

Flüchtlinge, Staatenlose oder Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung, wenn sie in einem der europäischen Länder wohnen und ein Reisedokument besitzen, das von einem der europäischen Länder ausgestellt wurde, in denen ETIAS vorgeschrieben ist.

Allerdings müssen anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose, die sich im Hoheitsgebiet eines dieser von der  Visumpflicht befreiten Länder  und Irlands aufhalten und im Besitz eines von diesem Land ausgestellten Reisedokuments sind, möglicherweise eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Überprüfen Sie unbedingt die Reisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen möchten, da in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche Regeln gelten: Für einige Länder benötigen Sie möglicherweise eine ETIAS-Reisegenehmigung, für andere möglicherweise ein Visum.

So prüfen Sie, welche Reisebestimmungen für Sie gelten:

  1. Öffnen Sie  diese Excel-Tabelle .
  2. Navigieren Sie zum Reiter „2. Ausnahmen Artikel 6(2)“ und suchen Sie den Abschnitt „2.2. Befreiung von der Visumpflicht für Flüchtlinge und Staatenlose, die sich rechtmäßig in einem in Anhang II der Verordnung aufgeführten Drittland/Drittstaat aufhalten und im Besitz eines von den zuständigen Behörden dieses Landes/Teilstaats ausgestellten Reisedokuments sind.
  3. Suchen Sie das Land, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat, und prüfen Sie, ob Sie für das jeweilige Land, in das Sie reisen möchten, von der Visumpflicht befreit sind.
    1. Wenn die Antwort „Ja = von der Visumpflicht befreit“ ist, benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung, um dieses Land zu besuchen .
    2. Wenn die entsprechende Zelle leer ist, bedeutet das, dass Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen .

Benötigen Diplomaten eine ETIAS-Reisegenehmigung?

In der Regel benötigen Inhaber von Diplomatenpässen kein ETIAS, es gelten jedoch einige Ausnahmen und Inhaber bestimmter Arten von Diplomatenpässen benötigen möglicherweise ein Visum. Bitte überprüfen Sie  sie für weitere Details.

Ich komme aus einem visumfreien Land, lebe aber dauerhaft in der EU – benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Nein. ETIAS ist eine Reisegenehmigung, die für Staatsangehörige visumfreier Länder gilt, die für kurzfristige Aufenthalte in die EU einreisen. Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltskarte oder ein von einem der europäischen Länder ausgestelltes Dokument verfügen, das ETIAS erfordert und das Ihren Aufenthalt autorisiert, benötigen Sie keine ETIAS-Reisegenehmigung.

Normalerweise benötige ich ein Visum für die Einreise in die EU, aber ich studiere in einem Land, dessen Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Ich bin im Begriff, eine Schulreise in einige der europäischen Länder zu unternehmen, in denen ETIAS erforderlich ist. Sollte ich ein Visum oder eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen?

Sie sollten eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, wenn Sie Staatsangehöriger eines dieser  Länder sind , Ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines dieser von  der Visumpflicht befreiten Länder , der Schweiz oder Liechtenstein haben und die Teilnahme an einer Klassenfahrt planen Außerdem sollten Sie für die Einreise in das Hoheitsgebiet der europäischen ETIAS-pflichtigen Länder, die Sie während Ihrer Reise besuchen möchten, von der Visumpflicht befreit sein. Sie müssen alle diese Bedingungen erfüllen, um eine ETIAS-Reisegenehmigung zu erhalten.

Überprüfen Sie unbedingt die Reisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen möchten, da in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche Regeln gelten: Für einige Länder benötigen Sie möglicherweise eine ETIAS-Reisegenehmigung, für andere möglicherweise ein Visum.

So prüfen Sie, welche Reisebestimmungen für Sie gelten:

  1. Öffnen Sie  diese Excel-Tabelle .
  2. Navigieren Sie zum Reiter „2. Ausnahmen Artikel 6 Absatz 2“ und suchen Sie den Abschnitt „2.1 Befreiung von der Visumpflicht für Schüler, die Staatsangehörige eines in Anhang I der Verordnung aufgeführten Drittlandes sind, in einem in Anhang II der Verordnung aufgeführten Drittland wohnen und dorthin reisen.“ im Rahmen eines Schulausfluges als Mitglieder einer Schulgruppe“.
  3. Suchen Sie das Land, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat, und prüfen Sie, ob Sie für das jeweilige Land, in das Sie reisen möchten, von der Visumpflicht befreit sind.
    1. Wenn die Antwort „Ja = von der Visumpflicht befreit“ ist, benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung, um dieses Land zu besuchen .
    2. Wenn die entsprechende Zelle leer ist, bedeutet das, dass Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen .

Ich bin Staatsangehöriger eines von der Visumpflicht befreiten Landes und Mitglied einer zivilen Flug- oder Seebesatzung. Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Möglicherweise benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung, um in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder einzureisen, die ETIAS erfordern, da diese Länder unterschiedliche Regeln für die folgenden Kategorien von Besatzungsmitgliedern haben:

  • ein ziviles Luft- oder Seebesatzungsmitglied im Dienst;
  • ein ziviles Schiffsbesatzungsmitglied, das mit einem Seemannsausweis an Land geht;
  • eine Besatzung oder ein Mitglied einer Notfall- oder Rettungsmission im Falle einer Katastrophe oder eines Unfalls;
  • ein ziviles Besatzungsmitglied von Schiffen, die in internationalen Binnengewässern fahren;

Stellen Sie sicher, dass Sie die Reisebestimmungen für jedes Land prüfen, in das Sie reisen möchten: Für einige Länder benötigen Sie möglicherweise eine ETIAS-Reisegenehmigung, für andere möglicherweise nicht.

Ich habe gelesen, dass für Staatsangehörige von visumfreien Ländern, die Familienangehörige von EU-Bürgern oder von Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, andere Regeln gelten – wer zählt als Familienangehöriger?

Zu den Familienmitgliedern gehören:

  • ein Ehegatte, einschließlich eines Ehegatten des gleichen Geschlechts, wie vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem  Coman-Urteil C-673/16 klargestellt ;
  • ein eingetragener Partner, wenn die eingetragene Partnerschaft nach geltendem Recht der Ehe gleichgestellt ist;
  • direkte Nachkommen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder unterhaltsberechtigt sind, sowie die des Ehegatten oder eingetragenen Partners;
  • unterhaltsberechtigte direkte Verwandte in aufsteigender Linie sowie die des Ehegatten oder eingetragenen Partners.

Bewerber mit Familienangehörigkeitsstatus müssen die Anmeldegebühr von 7 Euro nicht bezahlen. Ihr Antrag wird auch nicht anhand der Überprüfungsregeln zur illegalen Einwanderung geprüft.

Diese Ausnahmen gelten für Sie, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

1.  Sie sind ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers und die Richtlinie 2004/38/EG gilt für Sie oder einen Familienangehörigen eines isländischen, liechtensteinischen, norwegischen oder schweizerischen Staatsangehörigen, der das gleiche Recht auf Freizügigkeit genießt EU-Bürger.
Wichtig : Dies betrifft nur Familienangehörige von Bürgern der oben genannten Länder, die in ein anderes Land als das ihrer Staatsangehörigkeit reisen oder dort wohnen;

2.  Sie benötigen kein Visum;

3.  Sie nicht im Besitz einer Aufenthaltskarte gemäß der  Richtlinie 2004/38/EG  oder einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der  Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 sind .

Sie müssen alle diese Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf eine ETIAS-Reisegenehmigung mit Familienangehörigkeitsstatus zu haben.

Beispiel 1

Sie sind mexikanischer Staatsbürger. Sie sind die Ehefrau einer französischen Staatsangehörigen und möchten sie in Frankreich besuchen  , wo sie lebt .

Geben Sie im ETIAS-Antragsformular nicht an, dass Sie ein Familienmitglied sind, da die Richtlinie 2004/38/EG für Sie nicht gilt. Sie müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung ohne Familienangehörigkeitsstatus beantragen und die Gebühr von 7 EUR entrichten.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben nicht als wahrheitsgemäß angesehen werden, wenn Sie sich im ETIAS-Antragsformular als Familienmitglied angeben. In diesem Fall kann Ihre ETIAS-Reisegenehmigung widerrufen werden und Ihnen die Einreise an der Grenze zu Frankreich verweigert werden.

Beispiel 2

Sie sind amerikanischer Staatsbürger. Sie sind 17 Jahre alt und Sohn einer französischen Staatsbürgerin und möchten Ihren Vater in Spanien besuchen  , wo er lebt.

Beim Ausfüllen des ETIAS-Antragsformulars können Sie angeben, dass Sie ein Familienmitglied sind, da für Sie bei Reisen nach Spanien die Richtlinie 2004/38/EG gilt. Sie müssen die Gebühr von 7 EUR nicht bezahlen. Sie müssen Ihren Familienstand an der Grenze zu Spanien nachweisen, andernfalls kann Ihnen die Einreise verweigert werden und Ihre ETIAS-Reisegenehmigung kann widerrufen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre ETIAS-Reisegenehmigung in diesem Beispiel  nicht für Reisen nach Frankreich gültig ist .

Wenn Sie nach Frankreich reisen möchten, müssen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung ohne Angabe des Familienangehörigkeitsstatus  beantragen  und die Gebühr von 7 EUR entrichten  . Diese ETIAS-Reisegenehmigung gilt unabhängig davon in allen europäischen Ländern, in denen ETIAS erforderlich ist Ihren Status als Familienmitglied.

Mein Familienmitglied ist Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz – benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Sie benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung, wenn Sie eine Aufenthaltskarte gemäß der  Richtlinie 2004/38/EG  oder eine Aufenthaltserlaubnis gemäß  der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 E besitzen  , die von einem der europäischen Länder ausgestellt wurde, in denen ETIAS vorgeschrieben ist. Ansonsten benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung.

Ich bin kein EU-Bürger, aber Mitglied der NATO-Streitkräfte. Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?

Es hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Überprüfen Sie unbedingt die Reisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen möchten, da in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche Regeln gelten: Für einige Länder benötigen Sie möglicherweise eine ETIAS-Reisegenehmigung, für andere möglicherweise ein Visum.

Bitte prüfen Sie, welche Reisebestimmungen für Sie gelten:

  1. Öffnen Sie  diese Excel-Tabelle
  2. Navigieren Sie zum Reiter „2. Ausnahmen Artikel 6(2)“ und suchen Sie den Abschnitt „2.3. Von den Mitgliedstaaten gewährte Befreiung von der Visumpflicht für Angehörige der Streitkräfte, die im Rahmen der NATO oder der Partnerschaft für den Frieden reisen, sowie Inhaber von Ausweis- und Bewegungsbefehlen gemäß dem Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Vertragsparteien der Nordatlantikpakt-Organisation über ihren Status Kräfte“.
  3. Suchen Sie das Land, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat, und prüfen Sie, ob Sie für das jeweilige Land, in das Sie reisen möchten, von der Visumpflicht befreit sind.
    1. Wenn die Antwort „Ja = von der Visumpflicht befreit“ ist, benötigen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung, um dieses Land zu besuchen .
    2. Wenn die entsprechende Zelle leer ist, bedeutet das, dass Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen .

Ich habe mehrere Staatsangehörigkeiten und eine davon ist ein europäisches Land, das ETIAS benötigt. Muss ich eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen?

Nein, wenn Sie über ein Reisedokument verfügen, das von einem der europäischen Länder, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, oder von Irland ausgestellt wurde, benötigen Sie keine Reisegenehmigung, um in das Hoheitsgebiet eines dieser Länder einzureisen. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Reisedokument während Ihrer Reise verwenden.

Ich bin britischer Staatsbürger – benötige ich ein ETIAS?

Ja. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, darunter britische Überseebürger (BOC), britische Schutzpersonen (BPP) und britische Staatsangehörige (BS), müssen über eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung verfügen, um in eines der 30 europäischen Länder zu reisen, in denen ETIAS für einen Kurzaufenthalt erforderlich ist, es sei denn, dies ist der Fall sind Begünstigte des Austrittsabkommens. Weitere Informationen hierzu finden Sie  hier .

Ich bin Inhaber einer Erlaubnis für den Kleinen Grenzverkehr. Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung, um mich innerhalb des in meiner Genehmigung angegebenen Grenzgebiets zu bewegen?

Nein, wenn Sie sich innerhalb des in Ihrer Genehmigung beschriebenen Grenzgebiets aufhalten, benötigen Sie keine ETIAS-Reisegenehmigung. Für jede weitere Reise benötigen Sie eine gültige Reisegenehmigung.

Benötige ich eine ETIAS-Reisegenehmigung, wenn ich nur über einen europäischen Flughafen durchfliege?

Nein, Sie benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung, wenn Sie sich ausschließlich im internationalen Transitgebiet aufhalten. Sie benötigen jedoch eine gültige Reisegenehmigung, wenn Sie dieses Gebiet verlassen und in das Hoheitsgebiet eines der europäischen Länder einreisen, die ETIAS erfordern.

Gebühren und Zahlung

Wie viel kostet der ETIAS-Antrag?

Bei der Beantragung über diese offizielle ETIAS-Website wird Ihnen eine Gebühr von 7 EUR berechnet. Antragsteller, die unter 18 oder über 70 Jahre alt sind, sind von dieser Zahlung befreit. Ebenfalls ausgenommen sind Familienangehörige von EU-Bürgern und Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern, die das Recht haben, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen.

Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn mein ETIAS-Reisegenehmigungsantrag nicht erfolgreich ist?

Nein. Die Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig.

Reisen mit ETIAS

Soll ich meine ETIAS-Reisegenehmigung ausdrucken?

Das ist nicht nötig, da das Check-in-Personal des Beförderers und die Grenzschutzbeamten im System auf Ihre Reisegenehmigung zugreifen können. Sie können jedoch zu Ihrer eigenen Bequemlichkeit einen Ausdruck mit sich führen.

Garantiert meine ETIAS-Reisegenehmigung meine Einreise in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder, die ETIAS benötigen?

Nein. Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie Ihren Flug, Bus oder Ihre Fähre in jedes der Länder besteigen, in denen  ETIAS erforderlich ist. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer bei den Grenzschutzbeamten an der Grenzübergangsstelle, die Reisenden je nach Situation die Einreise verweigern können nationale Gesetze oder Sicherheitsbedenken. Ein Grenzschutzbeamter kann Sie auch auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen,   um zu überprüfen, ob die Einreisebedingungen erfüllt sind.

Ablehnungen, Stornierungen und Einsprüche

Aus welchen Gründen wird die Erteilung einer ETIAS-Reisegenehmigung verweigert?

Ein Antrag wird abgelehnt, wenn der Antragsteller:

  • ein Reisedokument verwendet hat, das als verloren, gestohlen, unterschlagen oder ungültig gemeldet wurde.
  • Es wird davon ausgegangen, dass ein Sicherheitsrisiko, ein illegales Einwanderungsrisiko oder ein hohes Epidemierisiko besteht.
  • auf eine Anfrage nach zusätzlichen Informationen oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet oder nicht an einem Vorstellungsgespräch teilnimmt.
  • wurde zuvor die Einreise und der Aufenthalt verweigert, begleitet von einer im entsprechenden Informationssystem erfassten Ausschreibung.

Eine Bewerbung wird auch dann abgelehnt, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der vom Bewerber vorgelegten Daten, Aussagen oder Unterlagen bestehen.

Kann ich den konkreten Grund für die Ablehnung meiner Bewerbung erfahren?

Ja. Wenn Sie eine Entscheidung erhalten, dass Ihr ETIAS-Antrag abgelehnt wurde, enthält diese die Gründe für die Ablehnung. Sie erhalten auch Informationen über das Verfahren, das Sie befolgen sollten, wenn Sie Berufung einlegen möchten.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ohne eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung können Sie nicht reisen.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das  Recht, Berufung einzulegen . Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde von den Behörden des Landes bearbeitet wird, das Ihren Antrag abgelehnt hat.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung wichtiger Verpflichtungen reisen müssen, können Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung mit  begrenzter Gültigkeit beantragen .

Mein vorheriger Antrag wurde abgelehnt. Kann ich mich erneut bewerben?

Ja. Eine vorherige Ablehnung führt nicht automatisch zur Ablehnung eines neuen Antrags.

Kann meine ETIAS-Reisegenehmigung storniert werden?

Es ist möglich, dass die Behörden Ihre ETIAS-Reisegenehmigung entweder widerrufen oder annullieren.

Ihre Reisegenehmigung kann widerrufen werden, wenn den Behörden nachgewiesen wird, dass Sie die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht mehr erfüllen.

Die Behörden können Ihre Reisegenehmigung annullieren, wenn Beweise dafür vorliegen, dass Sie die Bedingungen zum Zeitpunkt der Beantragung der ETIAS-Reisegenehmigung nicht erfüllt haben.

In einem solchen Fall erhalten Sie einen Bescheid, der die Gründe für den Widerruf bzw. die Aufhebung enthält. Sie erhalten auch Informationen über das Verfahren, das Sie befolgen sollten, wenn Sie Berufung einlegen möchten.

Überprüfen Sie immer den Status Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung, bevor Sie reisen.

Was passiert, wenn meine Reisegenehmigung widerrufen oder annulliert wird, während ich mich bereits im Hoheitsgebiet eines europäischen Landes befinde, in dem ETIAS vorgeschrieben ist?

Wenn Ihre Reisegenehmigung widerrufen oder annulliert wird, erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der europäischen Länder, die ETIAS erfordern. Sie erhalten eine E-Mail zu dieser Entscheidung, in der das Verfahren beschrieben wird, das Sie befolgen sollten, wenn Sie Berufung einlegen möchten.

Abhängig von den Gründen, aus denen Ihre Reisegenehmigung widerrufen wurde (z. B.  weil Sie Ihr Reisedokument verloren haben  und Ihnen ein neues ausgestellt wurde), können Sie auch eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Kann ich meine ETIAS-Reisegenehmigung stornieren?

Ja, Sie können jederzeit den Widerruf Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Wenn Sie sich jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags im Hoheitsgebiet der  europäischen Länder befinden, in denen ETIAS vorgeschrieben ist  , wird der Widerruf erst mit Ihrer Ausreise wirksam.

Kann ich meinen Bewerbungsentwurf zurückziehen?

Alle Bewerbungsentwürfe werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Wenn Sie einen Antragsentwurf früher löschen möchten, können Sie dies über den Hyperlink tun, der Ihnen beim Speichern Ihres ersten Entwurfs an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wird.

Gültigkeit und Erneuerung

Ich beantrage eine ETIAS-Reisegenehmigung und mein Reisepass läuft in zwei Jahren ab. Wie lange ist meine Reisegenehmigung gültig?

Ihre Reisegenehmigung ist drei Jahre oder bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Reisedokuments gültig – je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn Ihr Reisepass zwei Jahre gültig ist, ist Ihr ETIAS ebenfalls zwei Jahre gültig.

Wie erneuere ich meine ETIAS-Reisegenehmigung?

Sie erhalten eine E-Mail über den bevorstehenden Ablauf Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung. Sie können 120 Tage vor Ablauf Ihrer aktuellen Reisegenehmigung eine neue Genehmigung beantragen.

Meine Kinder haben ihre ETIAS-Reisegenehmigung erhalten, als sie unter 18 waren, jetzt sind sie erwachsen: Ist ihre Genehmigung noch gültig oder müssen sie eine neue beantragen?

Eine ETIAS-Reisegenehmigung ist bis zu ihrem Ablauf gültig, unabhängig vom Alter der Person, der sie ausgestellt wurde.

Sicherheit und Privatsphäre

Sind meine Daten sicher?

Die nationalen Behörden der europäischen Länder, die ETIAS benötigen, die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement großer IT-Systeme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europol) setzen modernste Technologien und Maßnahmen ein, um unbefugten Zugriff auf die von Ihnen eingegebenen und angezeigten Informationen zu verhindern.

Nur autorisierte Benutzer der beteiligten Behörden können entsprechend ihrer Rolle/Aufgaben auf die im ETIAS-Zentralsystem gespeicherten personenbezogenen Daten zugreifen.

Sind meine Zahlungsinformationen sicher?

Die zur Absicherung der elektronischen Zahlung erforderlichen Daten werden nur dem die Transaktion durchführenden Kreditinstitut bzw. Finanzintermediär zur Verfügung gestellt. Das ETIAS-Zentralsystem verarbeitet oder speichert keine Zahlungsinformationen, nachdem die Transaktion verarbeitet wurde.

Welche Fragen werden auf einem ETIAS-Formular gestellt? ETIAS-Reisegenehmigung. ETIAS, wie Sie das Formular ausfüllen. Wie bezahle ich meine ETIAS-Gebühr? Wie hoch ist die ETIAS-Antragsgebühr?