Mautstraßen in Österreich? Wie kaufe ich eine Vignette in Österreich? Bußgelder in Österreich? Parken in Österreich? Autostrada in Österreich? Antworten auf all diese Fragen haben wir in diesem Artikel für Sie gesammelt.

Straßen in Österreich

Ausgezeichnete Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen verbinden Österreich mit allen seinen Nachbarstaaten. Alle wichtigen Grenzkontrollstellen (sowohl an Autobahnen als auch an Bundesstraßen) sind 24 Stunden am Tag geöffnet.

Die Länge des Autobahnnetzes in Österreich beträgt 200.000 km, davon sind 2.249 km mautpflichtige Straßen.

Mautstraßen in Österreich

Die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Sonderstraßenabschnitten in Österreich ist nur nach Zahlung der Maut gestattet. Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen – Autos, Motorräder und Wohnmobile – müssen   eine Vignette haben   .

 Für Anhänger, Wohnwagen (Wohnmobile), Kinderwagen und Motorräder ist keine zusätzliche Vignette erforderlich .

Abhängig von der Art der Vignette können Autofahrer das mautpflichtige Straßennetz für einen bestimmten Zeitraum nutzen.

Beim Grenzübertritt werden Tafeln angebracht, die den Autofahrer über die Notwendigkeit des Vignettenkaufs informieren. Innerhalb des Landes gibt es Schilder, wenn Sie sich mautpflichtigen Autobahnen nähern.

Karte der mautpflichtigen Straßen in Österreich

Karte der mautpflichtigen Straßen in Österreich

Auf in der Karte orange markierten Autobahnen und Schnellstraßen müssen alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine Vignette haben.

Die Kosten für die Vignette in Österreich betragen 2024

Der Wert der Vignette (EUR) für verschiedene Fahrzeugkategorien für das Jahr 2024 beträgt:

 Fahrzeug1-Tages-Vignette10 Tage2 Monate1 Jahr
Motorräder (A)3,40 €4,60 €11,50 €38,50 €
Pkw bis 3,5 Tonnen (B)8,60 €11,50 €28,90 €96,40 €

Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bezahlen die Mautstraßen elektronisch.

Für Pkw mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 3,5 Tonnen ist eine zusätzliche Vignette für einen Anhänger oder Anhänger nicht erforderlich.

Die Vignette kann an einigen grenznahen Tankstellen sowohl in Österreich selbst als auch im benachbarten Ausland erworben werden.

Wenn Sie ohne Vignette auf den Autobahnen in Österreich erwischt werden, beträgt die Strafe 120 Euro vor Ort (65 Euro für Motorräder). Werden Manipulationen an der Vignette festgestellt (Beschädigung der Vignette, Klebespuren auf der Vignette usw.), beträgt die Strafe 240 € (für Motorräder 130 €). Wenn Sie die Zahlung vor Ort verweigern, kann das Bußgeld im Gerichtsverfahren zwischen 300 und 3.000 Euro betragen.

Gültigkeit der Vignette in Österreich

In Österreich wurde eine elektronische Vignette eingeführt!

Seit 2018 gibt es eine Alternative zur herkömmlichen Vignette. Die elektronische Vignette ist auf dem Kfz-Kennzeichen angebracht. Wer möchte, kann weiterhin die herkömmliche, an der Windschutzscheibe angebrachte Vignette nutzen.

Im Video unten sehen Sie, wie Sie in Österreich online eine Vignette kaufen (weitere Videos finden Sie auf unserem   YouTube-  Kanal).

1-Tages-Vignette –  berechtigt Fahrzeuge zur Nutzung österreichischer Mautstraßen bis zum Ende des Tages.

Beispiel:

Wenn Sie am 23. Juli um 15:07 Uhr eine digitale Tagesvignette zur sofortigen Nutzung erwerben, ist diese von 15:07 Uhr bis 23:59 Uhr gültig.
Wenn Sie eine digitale 4.-Juli-Tagesvignette für den 6. Juli erwerben, ist diese am 6. Juli von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr gültig.

10-Tages-Vignette –   berechtigt Fahrzeuge zur Nutzung österreichischer Mautstraßen an zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen ab dem vom Käufer angegebenen Datum.

Beispiel:
Markieren Sie das Datum: 10. Januar. Dementsprechend ist die Vignette ab dem 10. Januar um 00:00 Uhr gültig. und bis zum 19. Januar um Mitternacht.

2-Monats-Vignette –   berechtigt Fahrzeuge zur Nutzung österreichischer Mautstraßen für 2 Monate. Die Gültigkeitsdauer der Vignette beginnt mit dem vom Käufer angegebenen Datum und endet zwei Monate später mit Ablauf des Tages.

Beispiel:
Markieren Sie das Datum: 10. Januar. Dementsprechend ist die Vignette ab dem 10. Januar um 00:00 Uhr gültig. und bis zum 10. März um Mitternacht.

1-Jahres-Vignette –   berechtigt Fahrzeuge zur Nutzung österreichischer Mautstraßen für ein Kalenderjahr. Die Gültigkeit der Vignette beginnt am 1. Dezember des Vorjahres und endet am 31. Januar des Folgejahres.

Beispiel:
Vignette für 2023. Demnach ist die Vignette vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig.

Vor der Nutzung mautpflichtiger Straßen muss eine gültige Vignette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein. Das Befahren mautpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette   ist verboten   .

Im Video unten sehen Sie, wie Sie in Österreich eine Vignette richtig anbringen (weitere Videos finden Sie auf unserem   YouTube-  Kanal).

Grundstücke mit Sonderzahlung in Österreich

In Österreich gibt es Straßenabschnitte mit einer besonderen Maut (Tunneldurchfahrt). Tarife für 2024.  Autobahn A9 Pyhrn:

 GleinalmtunnelBosrucktunnelBeide Tunnel
Eine Reise10,50 €6,50 € 
Ein Jahr  114,00 €

Autobahn A10 Tauern:

 Tauern tunnelKatschbergtunnelBeide Tunnel
Eine Reise7,00 €7,00 €13,50 €
Ein Jahr  120,00 €

Autobahn A11 Karawanken:

 Karawankentunnel
Eine Reise7,80 €

Autobahn A13 Brenner:

 Handlung 1Handlung 2Handlung 3Den ganzen Weg
Eine Reise3,00 €3,50 €5,50 €11,00 €
Ein Jahr   114,00 €
Ein Monat   45,00 €

Section 1 : Innsbruck – Patsch/Europabrücke – Nösslach
Section 2 : Innsbruck – Stubaital
Section 3 : Matrei – Brennerpaß Autobahn S16 Arlberg:

 Autobahn Arlberg
Eine Reise11,50 €
Ein Jahr114,00 €

Straße 108 Felbertauerntunnel:

 Fahrzeug1 ReiseBonuskarte  1 Jahr  [ 1]
Motorräder mit oder ohne Beiwagen10,00 €16,50 €120,00 €
Pkw bis 9 Sitzplätze, auch Wohnmobile11,00 €16,50 €120,00 €
LKW bis 3,5 Tonnen19,50 € 140,00 €

[1]   Die Bonuskarte ermöglicht die uneingeschränkte Nutzung der Felbertauernstraße am Ausstellungstag sowie Sonderkonditionen für den Besuch des Nationalparks Hohe Tauern. Das Ticket ist rund um die Uhr an der Kasse auf der Südseite des Felbertauerns erhältlich.

Großglockner Hochalpenstraße

Dies ist eine Hochgebirgsstraße in Österreich. Durchquert den Nationalpark Hohe Tauern. Die Straße ist nach dem höchsten Berg Österreichs, dem Großglockner (3798 m), benannt. Die Länge der Straße beträgt 47,8 km. Der höchste Punkt liegt auf 2.504 m. Es ist eine Serpentine mit vielen Kurven (36) und wunderbaren Ausblicken auf die Umgebung.

Die Straße ist von Mai bis Oktober (abhängig von den Wetterbedingungen) tagsüber für den Verkehr geöffnet. Tarife für 2024:

FahrzeugTicket für 1 Tag    [ 1]Ticket für 3 WochenAusflug    [ 2]
Motorräder30,00 €60,00 €38,50 €
Personenkraftwagen (einschließlich Wohnmobile und Pkw mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen)40,00 €73,00 €48,00 €
Wohnmobile und Pkw mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen49,00 €    [ 3]

[1]   Bei Einlass nach 18:00 Uhr reduziert sich der Ticketpreis auf 30,00 € für Pkw und 23,50 € für Motorräder.

[2]   Ausflugskarten sind einen Monat lang für die Großglockner-Hochalpenstraße und die Felbertauernstraße gültig.

[3]   Die Rückfahrt auf der Straße am selben Tag ist kostenlos.

Ein erneuter Besuch im selben Kalenderjahr mit demselben Auto oder Motorrad (mit denselben Nummernschildern) kostet 14,50 € (das alte Ticket muss vorgelegt werden).

Timmelsjoch-Hochalpenstraße

Dies ist eine Hochgebirgsstraße von Österreich nach Italien. Sie verbindet das Ötztal im österreichischen Bundesland Tirol mit dem Passeiertal in der italienischen Provinz Bozen.

Die Straße ist von Juni bis Oktober (abhängig von den Wetterbedingungen) tagsüber für den Verkehr geöffnet. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite – Panoramastraße Timmelsjoch-Hochalpenstraße. Tarife für 2024:

FahrzeugOne-Way-TicketHin- und RückfahrkarteSaisonticket
Motorräder16,00 €21,00 €80,00 €
Pkw bis 9 Sitzplätze, darunter auch Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen18,00 €24,00 €80,00 €
Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen28,00 €28,00 €

Die Rückfahrkarte ist die ganze Saison über gültig, darf jedoch nicht am selben Tag genutzt werden.

Villacher Alpenstraße

Die Villacher Alpenstraße liegt in Österreich und hat eine Länge von 16,5 km. Sie verläuft zwischen Villach-Möltschach (550 m) und Dobratsch (1.732 m). Die Straße ist ausschließlich touristisch.

Während der Fahrt entlang der Straße genießen Sie atemberaubende Panoramablicke auf die Stadt Villach, die Karawanken und den größten Bergsturz der Ostalpen am Südhang des Dobratsch. Die Straße ist das ganze Jahr über für den Verkehr geöffnet. Motorräder sind von 20:00 bis 07:00 Uhr verboten. Tarife für 2024:

FahrzeugTicket für 1 TagDauerkarte    [ 1]
Motorräder14,00 €70,00 €
Personenkraftwagen20,50 €70,00 €

 Die Dauerkarte ist von Mitte April bis Ende Oktober gültig.

Gerloser Alpenstraße

Die Gerloser Alpenstraße ist 12 km lang und führt auf eine Höhe von 1.630 Metern. Sie verbindet Gerlos und Krimml. Auf dem Weg nach oben gibt es 8 Kurven mit einer maximalen Steigung von 9 %.

Die Gerloser Alpenstraße ist das ganze Jahr über für den Verkehr geöffnet und bietet einen optimalen Zugang zu den weltberühmten Krimmler Wasserfällen. Tarife für 2023:

FahrzeugTicket für 1 TagTicket für 8 TageTicket für 3 WochenTicket für 1 Jahr
Motorräder8,00 €18,50 €27,50 €57,00 €
Personenkraftwagen (einschließlich Wohnmobile und Pkw mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen)11,00 €24,00 €41,00 €57,00 €
Wohnmobile und Pkw mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen18,00 €131,00 €

Nockalmstraße

Die Nockalmstraße ist 34 km lang und erreicht eine Höhe von 2.042 Metern. Sie verbindet Innerkrems (1.500 m) und Reichenau (1.095 m). Dank der Steigung von 10 % bereitet die Straße Autofahrern und Motorradfahrern ein einzigartiges Vergnügen.

Die Nockalmstraße ist von Mai bis Oktober für den Verkehr geöffnet. Motorräder sind von 18:00 bis 08:00 Uhr verboten. Tarife für 2023:

FahrzeugTicket für 1 TagSaisonticket
Motorräder16,00 €75,00 €
Personenkraftwagen21,50 €75,00 €
Pkw mit oder ohne Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen37,00 €

Bild von der Webcam:

Silvretta-Hochalpenstraße

Die Silvretta-Hochalpenstraße ist 22,3 km lang und erreicht eine Höhe von 2.032 Metern. Sie ist Teil der Landesstraße   188   und verbindet Partenen (1.051 m) und Galtür (1.725 m). Die Anzahl der Kurven auf der Straße beträgt 34, die maximale Steigung beträgt 12 %.

Diese Straße wird oft als „Alpentraumstraße für Genießer“ bezeichnet. Dies ist eine der beliebtesten und schönsten Bergstraßen der Alpen. Die herrliche Bergkulisse der Silvretta, der Vermunt- und Silvrettasee liegen in unmittelbarer Nähe der Straße und verzaubern die Besucher einfach.

Je nach Wetter- und Schneelage ist die Silvretta-Hochalpenstraße von ca. Juni bis Oktober geöffnet. Zu dieser Zeit sind auch Restaurants entlang der Route geöffnet. Tarife für 2024:

FahrzeugPreis
Moped (bis 50 ccm)7,00 €
Motorräder14,50 €
Geländefahrzeuge14,50 €
Personenkraftwagen18,00 €
Wohnmobile25,50 €

Es ist verboten, Autos mit Anhänger zu fahren.

Parken in Österreich

In den meisten österreichischen Städten ist das Parken auf der Straße kostenpflichtig und zeitlich begrenzt.

So gelten beispielsweise in Wien folgende Tarife für temporäres Parken auf Stadtstraßen:

  • 15 Minuten – kostenlos
  • 30 Minuten – 1,10 €
  • 1 Jahr – 2,20 €
  • 1,5 Jahre – 3,30 €
  • 2 Jahre – 4,40 €

Wenn Sie Ihr Auto für längere Zeit stehen lassen müssen, nutzen Sie besser die Tiefgaragen (durchschnittlich 25 € pro Tag) oder P+R-Parkplätze (3,60 € pro Tag).

Das Bußgeld für das Parken an einem unerlaubten Ort oder für die Überschreitung der Parkzeit beim gebührenpflichtigen Kurzparken beträgt 36 €.

Straßenkarte von Österreich

Grundlegende Verkehrsregeln in Österreich

Die österreichischen Straßenverkehrsregeln und -schilder ähneln denen in anderen europäischen Ländern.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich

In Österreich übliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern auf den Schildern nicht anders angegeben). Pkw (bis 3,5 Tonnen) und Motorräder:

  • in der Siedlung – 50 km/h
  • außerhalb der Siedlung – 100 km/h
  • auf der Autobahn – 130 km/h

Pkw (bis 3,5 t) mit Anhänger (bis 750 kg):

  • in der Siedlung – 50 km/h
  • außerhalb der Siedlung – 100 km/h
  • auf der Autobahn – 100 km/h

Pkw (bis 3,5 t) mit Anhänger (von 750 kg bis 3,5 t):

  • in der Siedlung – 50 km/h
  • außerhalb der Siedlung – 80 km/h
  • auf der Autobahn – 100 km/h

Die   zulässige Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 60 km/h.

Autos mit Spikereifen dürfen auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf anderen Straßen maximal 80 km/h fahren.

Aktuelle Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßen europäischer Länder für Personenkraftwagen.

Der in Österreich maximal zulässige Alkoholgehalt

Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt   0,49 ‰   .

Liegt der Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 ‰ und 0,79 ‰, wird ein Bußgeld in Höhe von 300 bis 3.700 € verhängt. Bei wiederholtem Verstoß ist eine Überweisung an einen Psychologen erforderlich (ca. 200 €). Bei einem dritten Verstoß (innerhalb von 2 Jahren) kann der Führerschein entzogen werden.

Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 ‰ und 1,19 ‰ wird ein Bußgeld von 800 bis 3.700 Euro verhängt und die Fahrerlaubnis für 1 Monat, bei wiederholten Verstößen für 3 Monate entzogen.

Bei einem Blutalkoholwert zwischen 1,2‰ und 1,59‰ wird ein Bußgeld von 1.200 bis 4.400 Euro verhängt und die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen.

Bei einem Alkoholgehalt über 1,6‰ wird ein Bußgeld zwischen 1.600 und 5.900 Euro verhängt und die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen. Die gleiche Strafe ist für die Verweigerung eines Alkoholtests vorgesehen.

Für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Erfahrung beträgt der zulässige Blutalkoholwert 0,1 ‰.

Zulässiger Blutalkoholgehalt beim Autofahren in europäischen Ländern.

Die Verwendung von Abblendlicht in Österreich

Abblendlicht ist bei Tagesfahrten optional und bei Nachtfahrten Pflicht. Außerdem sollte das Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund schlechter Witterung eingeschaltet werden. In diesem Fall ist es verboten, sich nur mit eingeschalteten Abmessungen zu bewegen.

Das Bußgeld bei Nichteinhaltung beträgt 30 €.

In welchen europäischen Ländern besteht tagsüber Abblendlichtpflicht?

Regeln für die Beförderung von Kindern in Österreich

Kinder unter 14 Jahren und einer Körpergröße unter 150 cm dürfen nur auf speziellen Sitzen befördert werden. Kinder unter 14 Jahren und größer als 150 cm müssen Sicherheitsgurte für Erwachsene verwenden.

Das Bußgeld für Verstöße gegen die Vorschriften zur Beförderung von Kindern beträgt 35 €.

Anforderungen an die Beförderung von Kindern in leichten Fahrzeugen auf den Straßen europäischer Länder.

Die Verwendung von Sicherheitsgurten in Österreich

Die Verwendung von Sicherheitsgurten   ist   sowohl für die Beifahrer als auch für die Fondpassagiere obligatorisch .

Bußgeld für nicht angelegte Gürtel – 35 €.

Das Bußgeld für das Fahren eines Motorrads ohne Helm beträgt 35 €.

Telefonieren während der Autofahrt in Österreich

Telefonieren während der Fahrt ist nur möglich, wenn das Fahrzeug mit einer Freisprecheinrichtung ausgestattet ist. Das System sollte mit einer Hand bedient werden.

Bei Verstößen beträgt die Strafe 50 €.

Bußgelder für das Telefonieren während der Fahrt in europäischen Ländern.

Bußgelder in Österreich

In Österreich gibt es keinen allgemeinen Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße. Für denselben Verstoß können in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bußgelder verhängt werden.

Polizeibeamte haben in Österreich das Recht, Bußgelder vor Ort einzuziehen. Der Polizeibeamte, der das Bußgeld einnimmt, muss eine amtliche Quittung ausstellen. Bei einem hohen Bußgeld wird vom Fahrer eine Kaution verlangt, der Restbetrag muss innerhalb von zwei Wochen beglichen werden.

Parkende Fahrzeuge, die den Verkehr erschweren, können auf den Parkplatz abgeschleppt werden. Bußgeldtabelle für Verkehrsverstöße in Österreich (EUR):

VerstoßBußgelder
(vor Ort)
Bußgelder
(gerichtlich)
Bewegung am Straßenrand10 €10 – 40 €
Nichteinhaltung der verkehrsrechtlichen Anforderung, vor der Haltelinie anzuhalten30 €30 – 60 €
Nichteinhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschrift, vor Beginn der Fahrt, Umordnen, Abbiegen, Wenden oder Anhalten ein Signal zu geben35 €36 – 42 €
Schaffung von Hindernissen für das Überholen anderer Fahrzeuge40 €36 – 80 €
Verstoß gegen die Durchfahrtsregeln an einem Bahnübergang60 €50-70 €
Überholen von Fahrzeugen dort, wo es durch Verkehrsschilder verboten ist50 €58 – 100 €
Nichtbeachtung der verkehrsrechtlichen Vorschrift, einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug im Verkehr Vorfahrt zu gewähren30 €70 €
Fahren über eine gelbe Ampel30 €36 – 42 €
Fahren über eine rote Ampel70 €58-70 €
Verschmutzung der Straßenoberfläche40 €40 €
Einsatz von Nebelschlussleuchten trotz guter Sicht30 €36 – 60 €
Nichteinhaltung des Abstands zum vorausliegenden TM5036 € – 2.180

Die Höhe der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hängt davon ab, wie der Verstoß erfasst wurde – durch einen Polizisten (Zahlung vor Ort) oder durch ein automatisches Gerät (Radar). Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Ort (EUR):

GeschwindigkeitsüberschreitungPolizeiRadar
bis zu 20 km/h30 €29 – 60 €
von 21 bis 30 km/h50 €56 – 72 €
von 31 bis 40 km/h70 €70 – 160 €
ab 40 km/h150 – 2.180 €
Entzug der VU ab 6 Wochen

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb der Siedlung (EUR):

GeschwindigkeitsüberschreitungPolizeiRadar
bis zu 20 km/h30 €29 – 50 €
von 21 bis 30 km/h50 €56 – 90 €
von 31 bis 40 km/h70 €140 – 160 €
von 41 bis 50 km/h150 – 300 €
ab 50 km/h150 – 2.180 €
Entzug der VU ab 6 Wochen

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn (EUR):

GeschwindigkeitsüberschreitungPolizeiRadar
bis zu 20 km/h30 €45 €
von 21 bis 30 km/h50 €60 €
von 31 bis 40 km/h70 €70 – 160 €
ab 40 km/h150 – 2.180 €
Entzug der VU ab 6 Wochen

Bei der Geschwindigkeitsmessung werden der Messfehler des Gerätes, der Gerätetyp und die Geschwindigkeit, mit der gemessen wird, berücksichtigt (vom Messwert abgezogen):

  • bis 100 km/h:
    • 3 km/h – stationäres Laserradar
    • 5 km/h – stationäres Radar
    • 7 km/h – mobiles Radar
  • über 100 km/h   :
    • 3 % – stationäres Laserradar
    • 5 % – stationäres Radar
    • 7 % – mobiles Radar

Das bedeutet, dass in einem Abschnitt mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h die Strafe  theoretisch bereits ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 54 km/h erfolgen kann.

Tatsächlich liegt die Höhe der Strafe im Ermessen der Polizeistreife und der konkreten Umstände der Verkehrssituation. So wird beispielsweise im Einflussbereich des „Schul“-Schildes bereits bei minimaler Geschwindigkeitsüberschreitung eine Strafe verhängt.

Nützliche Informationen

Benzinpreise in Österreich

1.561.771.661.35  am 24.11.2023

In Österreich sind bleifreies Benzin (92, 95 und 98) und Diesel erhältlich. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist verboten.

Benzin-92 (Normal) und Propan-Butan (Autogaz) sind an einer begrenzten Anzahl von Tankstellen erhältlich.

Durchschnittspreise für alle Kraftstoffarten nach Angaben des Ministeriums für Entwicklung und Tourismus vom    24.11.2023   :

  • Normal (92) – 1.562 €
  • Super (95) – 1.556 €
  • Super Plus (98) – 1.769 €
  • Diesel – 1.663 €
  • Autogas (LPG) – €1,350

Auf dem Territorium des Landes ist es erlaubt, etwas mehr als 10 Liter Kraftstoff in Kanistern in einem Auto mitzuführen.

Änderungen im Vergleich zur Vorperiode werden angezeigt. Aktualisierung alle zwei Wochen.

Notrufnummern in Österreich

  • Die europäische Notrufnummer ist 112
  • Feuerwehr – 122
  • Polizei – 133
  • Krankenwagen – 144
  • Rettungsdienst – 140
  • Technische Hilfeleistung des ÖAMTC auf der Straße und Abschleppdienst – 120
  • ARBÖ emergency service – 123

Pflichtausrüstung, die in Österreich in einem Auto vorhanden sein muss

Ausrüstung, die     im Auto sein muss :

  • Das Nothaltschild   muss der EC 27 entsprechen (für Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern).
  • Das Erste-Hilfe-Set fürs Auto   sollte in einer sicheren, vor Schmutz geschützten Box aufbewahrt werden.
  • Warnweste   – Sie benötigen eine Warnweste (gemäß der europäischen Norm EN471), die bei einer Notbremsung und beim Anbringen eines Notstopp-Schildes auf der Straße getragen werden muss. Diese Regelung gilt nicht für Mopeds/Motorräder. Bußgeld von 14 bis 36 € vor Ort.
  • Winterausrüstung   – alle Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug auf winterliche Witterungsbedingungen vorzubereiten.

Anforderungen an die Ausrüstung, die in verschiedenen europäischen Ländern im Auto vorhanden sein muss.

Winterausrüstung

Winterreifen

Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei entsprechender Witterung (Schnee, Eis auf der Straße) mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besteht in diesem Zeitraum immer Winterreifenpflicht, unabhängig davon, ob Schnee oder Eis auf den Straßen vorhanden ist.

Wird das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht mit Winterreifen ausgestattet, wird dem Zuwiderhandelnden ein Bußgeld von 60 € auferlegt. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sich das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro erhöhen.

Spikes

Vom 1. Oktober bis 31. Mai dürfen Spikereifen nur für Fahrzeuge verwendet werden, deren Gewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die örtlichen Behörden können diesen Zeitraum verlängern.

An allen Rädern müssen Spikereifen montiert sein. Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit Spikereifen sollte auf Autobahnen 100 km/h und auf anderen Straßen 80 km/h nicht überschreiten.

Anti-Rutsch-Ketten

Bei Sommerreifen ist die Verwendung von Gleitschutzketten erlaubt. Sie müssen an mindestens 2 Vorderrädern montiert werden. Gleitschutzketten sind nur erlaubt, wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Anforderungen für die Verwendung von Winter- und Spikereifen in verschiedenen europäischen Ländern.

Zusatzausrüstung und sonstige Vorschriften in Österreich

Wenn ein Schulbus mit blinkendem Blinker anhält, um Kinder abzuholen oder abzusetzen, ist es Autos, die in die gleiche Richtung fahren, nicht gestattet, ihn zu überholen.

Die Verwendung von Navigationssoftware, die den Standort fest installierter Radarkameras anzeigt, ist zulässig.

Der Einsatz von Radarwarnern ist verboten. Wenn es entdeckt wird, wird es von der Polizei beschlagnahmt. Eine Geldstrafe von bis zu  4.000 €.

Die Verwendung von Videorecordern   zu anderen Zwecken als dem persönlichen Gebrauch ist in Österreich verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 10.000 € geahndet.